Jahresabschluss Reinickendorf
Jahresabschluss Reinickendorf – Erstellung und Veröffentlichung
Als bilanzierender Unternehmer in Reinickendorf ermitteln Sie Ihren Gewinn, indem Sie am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Für das Finanzamt dient die Bilanz zur Festsetzung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Darüber hinaus interessieren sich potenzielle Geldgeber für Ihren Jahresabschluss in Reinickendorf. Wir fertigen die Bilanz unter Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung an. Dies bedeutet, dass wir die Aktiva nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben bewerten und die Passiva entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in dem Jahresabschluss Reinickendorf berücksichtigen.
Jahresabschluss Reinickendorf – Die Aktiva
Der Jahresabschluss Reinickendorf besteht aus Aktiva und Passiva. Unter den Aktivposten werden das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen ausgewiesen.
Das Anlagevermögen dient dem Betrieb dauerhaft. Bei der Bewertung ist das Niederstwertprinzip zu beachten. Dies bedeutet, dass die Anlagegüter – z. B. ein Pkw oder ein Bürogebäude – mit seinen Anschaffungskosten angesetzt wird und über die Laufzeit der der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
Für die Ermittlung der Abschreibungssätze in dem Jahresabschluss Reinickendorf halten wir uns an die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Das Umlaufvermögen bleibt nur kurzfristig im Unternehmen. Hierunter fallen z.B. die Vorräte und die Waren, die zum Verkauf bestimmt sind. Bei einem produzierenden Unternehmen werden an dieser Stelle auch die Materialien aufgeführt, die im Rahmen eines Produktionsprozesses verwendet werden.
Den Abschluss der Aktiva machen die liquiden Mittel. Diese bestehen aus dem Kassenbestand und einem positiven Bankguthaben.
Jahresabschluss Reinickendorf – Die Passiva
Für den Ausweis des Kapitals im Jahresabschluss Reinickendorf sieht das Bilanzrecht eine Unterscheidung nach Eigenkapital und Fremdkapital vor. Zum Eigenkapital rechnen alle finanziellen Mittel, die der Inhaber oder die Anteilseigner dem Unternehmen selbst zuwenden. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben, gehören auch ein Gewinnvortrag und die Gewinnrücklage zu den Positionen des Eigenkapitals.
Das Fremdkapital im Jahresabschluss Reinickendorf setzt sich aus den Verbindlichkeiten gegen Lieferanten und Kreditinstituten zusammen. Plant das Unternehmen z. B. eine größere Investition, nimmt es zur Finanzierung einen Kredit auf. Das Darlehen wird in dem Jahresabschluss Reinickendorf passiviert. Die zu zahlenden Zinsen stellen Fremdkapitalzinsen dar, die in der Gewinn-und-Verlustrechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten stammen aus den Rechnungen, die über den Jahreswechsel hinaus noch nicht beglichen wurden. Falls nicht anders mit dem Lieferanten vereinbart, erfolgt ein Ausgleich dieser Schulden gleich zu Beginn des folgenden Jahres.
Bei der Bewertung der Verbindlichkeiten verlangt das Handelsrecht die Beachtung des strengen Höchstwertprinzips. Dies leitet sich ebenso wie das Niederstwertprinzip auf der Aktivseite der Bilanz aus dem Vorsichtsprinzip ab.
Das strenge Höchstwertprinzip besagt, dass eine Schuld immer mit dem höchstmöglichen Wert anzusetzen ist. Maximal – so legt es § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB fest – ist eine Verbindlichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Ob diese Verbindlichkeit nach einem Jahr oder nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist, spielt hierbei keine Rolle.
Eine weitere Position der Passiva, die Eingang in den finalen Jahresabschluss Reinickendorf findet, sind die Rückstellungen. In der Bilanz sind z. B. Steuerrückstellungen zu bilden, wenn das Unternehmen im Folgejahr eine Körperschaftsteuerabschlusszahlung oder eine Gewerbesteuerabschlusszahlung zu leisten hat. Darüber hinaus kommt der Ansatz einer Rückstellung auch für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht.
Aktivseite und Passivseite schließen mit der Bilanzsumme ab. Auf beiden Seiten muss an dieser Stelle derselbe Betrag ausgewiesen werden.
Jahresabschluss Reinickendorf – die Offenlegung
Für den Jahresabschluss Reinickendorf einer Kapitalgesellschaft fordert der deutsche Gesetzgeber eine Offenlegung der Bilanz. Der Jahresabschluss Reinickendorf muss in elektronischer Form an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt werden. Stichtag ist der 31. Dezember des Folgejahres. Der Jahresabschluss Reinickendorf 2019 einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft muss demnach bis spätestens zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht werden.
Möchten Sie sich die Zahlung eines hohen Bußgeldes sparen, wenden Sie sich für eine Veröffentlichung Ihrer Bilanz an uns. Wir übermitteln den Jahresabschluss Reinickendorf fristgerecht und mit den korrekten Werten.