Steuerberater

Professioneller Steuerberater in Berlin

Professioneller Steuerberater in Berlin: Kompetent und innovativ für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine

 

Steuern müssen wir alle bezahlen. Je nachdem, ob wir als Privatperson zur Einkommensteuer veranlagt werden, für unsere GmbH Körperschaftsteuer bezahlen als gemeinnütziger Verein von dem in der Abgabenordnung verankerten Gemeinnützigkeitsrecht profitieren, müssen wir unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Überdies legt uns die Finanzverwaltung mit der Erstellung einer Bilanz und der Abgabe der Einkommensteuererklärung unterschiedliche Pflichten auf.

Als professioneller Steuerberater in Berlin unterstützen wir Sie mit unserer kompetenten Beratung in allen Bereichen des Steuerrechts. Um Ihre Steuerzahlungen zu optimieren, entwickeln wir innovative Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
 
Professioneller Steuerberater in Berlin für Privatpersonen

Privatpersonen kommen mit zwei Bereichen des Steuerrechts in Berührung. Dies sind die Veranlagung zur Einkommensteuer und Erbschaftsangelegenheiten. Ihr professioneller Steuerberater in Berlin leistet eine kompetente Beratung und bietet mit der Erstellung der notwendigen Steuererklärungen eine erfahrene Hilfestellung an.

]Kompetente Unterstützung bei der Einkommensteuerveranlagung

Sind Sie als Angestellter oder Teilhaber einer OHG tätig, veranlagt Ihr Finanzamt Sie zur Einkommensteuer. Gleiches gilt, wenn Sie freiberufliche Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte erzielen. Auch als Vermieter legen Sie Ihrem Finanzamt regelmäßig die jährliche Einkommensteuererklärung vor.

Bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ist Ihnen Ihr professioneller Steuerberater in Berlin gerne behilflich. Wir erstellen die Steuererklärung, optimieren Ihre Steuern und gewährleisten, dass die Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt eintrifft.

Ihr professioneller Steuerberater für Erbschaftsangelegenheiten

Möchten Sie ein Testament errichten und sich über die steuerlichen Folgen Ihrer Erben erkundigen, wenden Sie sich gerne an uns. Ihr professioneller Steuerberater in Berlin informiert Sie über die Steuerfreibeträge und ermittelt für Sie die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer.

Möchten Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten ein Testament errichten, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater in Berlin, welche Alternativen sich bieten. Insbesondere unterrichten wir Sie über die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments.

Professioneller Steuerberater in Berlin für Unternehmen

Welche Steuern Sie für Ihr Unternehmen entrichten und ob Sie bilanzierungspflichtig sind, entscheidet sich nach der Rechtsform, die Sie wählen. Ihr professioneller Steuerberater in Berlin berät Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen, eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Wir fühlen uns für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen verantwortlich. Überdies können Sie von uns eine umfassende Beratung für alle Rechtsformen erwarten.

Wichtige Aspekte zur Rechtsformwahl

Gründen Sie ein Unternehmen, stehen Sie vor der Frage, welche Rechtsform Sie wählen sollen. Ihr professioneller Steuerberater in Berlin führt Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen vor. So ist die Haftung bei einer GmbH auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Damit Sie eventuelle Forderungen aber dennoch begleichen können, fordert das GmbH-Recht eine Stammeinlage von insgesamt 25.000 Euro. Außerdem erfahren Sie von Ihrem Steuerberater in Berlin, dass Ihre GmbH immer bilanzierungspflichtig ist und der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro nicht zur Anwendung kommt.

]Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Ihr professioneller Steuerberater in Berlin leistet fachliche Hilfestellung bei der Anfertigung der Finanzbuchhaltung und den Umsatzsteuervoranmeldungen. Damit Ihre Angestellten pünktlich über ihr Gehalt verfügen, übernehmen wir als kompetenter Steuerberater in Berlin auch die Erstellung der Lohnbuchhaltung und die Korrespondenz mit dem Finanzamt und den Krankenkassen.

Bilanzierung und Einnahmenüberschussrechnung

Das Handelsrecht bestimmt in Verbindung mit dem Steuerrecht, wann Ihr Unternehmen buchführungspflichtig ist. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, müssen Sie den steuerpflichtigen Gewinn Ihres Unternehmens mithilfe einer Bilanz ermitteln.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht – weil Sie z. B. als Architekt oder Arzt eine selbstständige Tätigkeit ausüben – stellen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung auf.

Ihr professioneller Steuerberater in Berlin übernimmt sowohl die Erstellung einer Bilanz als auch die Anfertigung einer Einnahmenüberschussrechnung. Überdies erfahren Sie mit einer ausführlichen Analyse, wie rentabel Ihr Unternehmen ist und welche Unternehmensbereiche sich optimieren lassen.

Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen

Was die Einkommensteuererklärung einer Privatperson ist, ist die Körperschaftsteuererklärung einer GmbH. Ihr professioneller Steuerberater in Berlin informiert Sie über die weiteren betrieblichen Steuererklärungen, die Sie beim Finanzamt einreichen müssen. Dies ist in jedem Fall die Umsatzsteuererklärung. Ob Sie auch eine Gewerbesteuererklärung anfertigen lassen müssen, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. Ein Kriterium ist die Gewerbeanmeldung. Ob Sie dann tatsächlich Gewerbesteuer zahlen, entscheidet sich nach Ihrem Gewerbeertrag.
 
Umfassende Beratung für alle Rechtsformen

Ist Ihr professioneller Steuerberater in Berlin mit einer umfassenden Beratung beauftragt, führen wir eine umfassende Analyse Ihrer derzeitigen Situation im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit durch. Wir fühlen uns für die Optimierung Ihrer Marktausrichtung zuständig und erstellen für Banken oder andere Kapitalgeber aussagekräftiges Informationsmaterial. Überdies begleiten wir Sie als fachkundiger Steuerberater für Berlin gerne auf dem Weg zu einer erfolgreichen Kreditverhandlung oder für ein solides Existenzgründungsvorhaben.

Professioneller Steuerberater in Berlin für Vereine

Ihr professioneller Steuerberater in Berlin ist der richtige Ansprechpartner für alle Fragen, die Sie im Vereinssteuerrecht haben. Unabhängig davon, ob Ihr Verein der Regelbesteuerung unterliegt oder die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.

Reguläre Besteuerung von Vereinen

Ihr professioneller Steuerberater in Berlin steht Ihnen in allen Fragen des Vereinssteuerrechts mit sachdienlichen Lösungen zur Seite. Als Verein unterliegen Sie ebenso der regulären Besteuerung wie eine GmbH. Dies bedeutet, der Verein wird zur Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer veranlagt. Eine Ausnahme hiervon bildet der gemeinnützige Verein.

Die Besteuerung eines gemeinnützigen Vereins

Gründen Sie einen Verein, der einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, profitieren Sie von der Gemeinnützigkeit des Steuerrechts. Dies bedeutet, dass Ihr Verein nicht zur Körperschaftsteuer oder zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Der gemeinnützige Zweck muss in der Vereinssatzung dokumentiert werden.

Für weitere Fragen zur Gemeinnützigkeit eines Vereins steht Ihnen Ihr professioneller Steuerberater in Berlin gerne zur Verfügung.

Die gemeinnützige GmbH

Neben dem Verein erkennt das Steuerrecht die Gemeinnützigkeit auch für eine gemeinnützige GmbH an. Voraussetzung ist, dass Ihre GmbH entweder einen gemeinnützigen, einen kirchlichen oder einen mildtätigen Zweck verfolgt. Was darüber hinaus noch zu beachten ist, klärt Ihr professioneller Steuerberater in Berlin.

Benötigen Sie als Privatperson oder als Unternehmen fachliche Hilfestellung, erweist sich ein professioneller Steuerberater in Berlin als kompetenter Ansprechpartner. Wir beantworten Ihnen alle Fragen, die für die Gemeinnützigkeit eines Vereins oder einer GmbH relevant werden und unterrichten Sie gerne über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

Ihr professioneller Steuerberater in Berlin freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.