Steuerbüro Berlin

Steuerbüro Berlin: Kompetente Steuerberatung für alle Steuerzahler

 

Außergewöhnliche Belastungen, ein beruflich genutztes Arbeitszimmer oder die Grundsteuerreform 2022. Das deutsche Steuerrecht bietet viel Raum für eine gute Steuerberatung. Kommen Sie gerne zu Ihrem Steuerbüro in Berlin, wenn Sie sich als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Kapitalanleger oder Unternehmer umfassend über steuerrelevante Themen informieren möchten.

Ihr Steuerbüro in Berlin bietet Ihnen in den folgenden Bereichen eine kompetente Steuerberatung und Hilfestellung bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten an.

Fachliche Unterstützung bei steuerrelevanten Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zum 01. Juli 2022 hat der Gesetzgeber den Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben. Zum 01. Oktober 2022 folgt eine weitere Erhöhung auf 12 Euro. Bei einem Besuch in Ihrem Steuerbüro in Berlin erfahren Sie, welche Auswirkungen sich für Sie hierdurch ergeben. Wir informieren Sie auch darüber, wer von dem Mindestlohn profitiert und welche Ausnahmen der Gesetzgeber zulässt.

In unserem Steuerbüro in Berlin informieren wir Sie über die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und mit welchem Betrag sich die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung Ihrer Steuer mindert.

Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer die Tätigkeiten für Ihren Betrieb vom heimischen Homeoffice aus erledigen. Nehmen Sie unser Angebot an und informieren Sie sich in unserem Steuerbüro in Berlin über die Aspekte, die mit der Arbeit im Homeoffice verbunden sind. Hierzu gehören z. B. der Datenschutz und ein Überblick, über die Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können.

Nutzen Sie unseren Service. In Ihrem Steuerbüro in Berlin zeigen wir Ihnen, was Sie bei dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge zu beachten haben.

Professionelle Beratung für Hausbesitzer

Die Grundsteuerreform ist im Moment das beherrschende Thema, wenn Sie uns als Mandant in unserem Steuerbüro in Berlin mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Überdies bietet Ihr Steuerbüro in Berlin Ihnen eine umfassende Beratung zu den steuerrelevanten Punkten bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage an. Entschließen Sie sich, den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, gelten Sie als Energieunternehmen. Ihr Steuerbüro in Berlin zeigt Ihnen, mit welchen Pflichten dies verbunden ist. So sind Sie z. B. umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie regelmäßig mehr als 50 % des selbsterzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen. Die Umsatzsteuerpflicht bedeutet für Sie, dass Sie die Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt abführen und in turnusmäßigen Abständen (monatlich oder quartalsweise) eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen müssen. Hierbei sind Ihnen die Berater von Ihrem Steuerbüro in Berlin gerne behilflich. Wir zeigen Ihnen auch, mit welchen Vorsteuerbeträgen Sie Ihre Umsatzsteuerzahllast mindern.

Sie besitzen eine Ferienimmobilie in Berlin oder Umgebung. Dann lassen Sie sich von unserem Steuerbüro aufzeigen, welche Relevanz das Eigentum für Ihre Einkommensteuererklärung hat.

Nützliche Tipps für Kapitalanleger

Nützliche Tipps bieten wir Ihnen auch, wenn Sie als Kapitalanleger in unser Steuerbüro in Berlin kommen. Erfahren Sie, wann die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge erhoben wird und wie sich das Besteuerungsrecht mit der Investmentsteuerreform aus dem Jahr 2018 geändert hat.

Ihr Steuerbüro in Berlin ist auch für Sie da, wenn Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung deklarieren müssen und nicht wissen, welche Aufwendungen sind einkunftsmindernd entgegensetzen können.

Mit einem Merkblatt informiert Ihr Steuerbüro in Berlin Sie über die Kontrollen von Kapitalanlagen und den Folgen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Hat diese Selbstanzeige Erfolg, können Sie die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung erfolgreich verhindern. Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen erfahren Sie in Ihrem Steuerbüro in Berlin.

Betriebswirtschaftliche Expertise für Unternehmer

Als Unternehmer profitieren Sie von unserer betriebswirtschaftlichen Expertise, die wir Ihnen für Ihren Betrieb bieten. Nutzen sie unsere steuerlichen Fachkenntnisse, die Ihnen Ihr Steuerbüro in Berlin gerne anbietet, wenn sich das Finanzamt bei Ihnen zu einer Betriebsprüfung anmeldet. Wir erklären Ihnen Ihre Mitwirkungspflichten und erläutern Ihnen die Aussagen des Prüfberichts. Gerne setzen wir uns in unserem Steuerbüro in Berlin auch bei der Schlussbesprechung für Sie ein und übernehmen die Tätigkeiten, die sich hieraus ergeben. .

Die DSGVO gilt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 als verbindliche Regelung, die Sie bei dem Betrieb einer eigenen Webseite zu beachten haben. Ihr Steuerbüro in Berlin unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung und trägt auf diesem weg dazu bei, dass Sie einer hohen Bußgeldzahlung entgehen.

Erfahren Sie in unserem Steuerbüro in Berlin, wie Sie von dem Investitionsabzugsbetrag profitieren können. Diesen nutzen Sie, wenn sie eine größere Anschaffung für Ihr Unternehmen planen. Die kann z. B. ein Firmenwagen oder eine Maschine für Ihre Produktionshalle sein. Wir versorgen Sie mit allen relevanten Informationen, die Sie kennen sollten.

Worauf müssen Sie bei den Entlastungen für das Steuerjahr 2022 achten?

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht viele Änderungen vor. Hierzu gehören Änderungen für Sie als Arbeitnehmer, die Energiepreispauschale, der Kinderbonus und die Erhöhung des Grundfreibetrags.

Können Sie als Arbeitnehmer bei der Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung keine höheren Werbungskosten nachweisen, ist der Ansatz des Arbeitnehmerpauschbetrages möglich. Hierdurch sinken die Einnahmen, aus denen Ihr Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Steuer ermittelt. Bisher betrug dieser Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 Euro. Mit Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 hat der Gesetzgeber eine Erhöhung auf 1.200 Euro vorgesehen.

Mit der Energiepreispauschale möchte der Gesetzgeber die höheren Kosten abfangen, die durch die gestiegenen Preise bei Strom, Gas und Heizung entstehen. Erfahren Sie von Ihrem Steuerbüro in Berlin, ob sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören.

Zu Beginn des Jahres 2022 hat sich der Grundfreibetrag von bisher 9.744 Euro auf dann 10.347 Euro erhöht. Hierdurch ergibt sich für Sie eine steuerliche Entlastung, von der Sie besonders profitieren, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verlieren. Wie hoch genau diese Entlastung ist, erfahren Sie bei einem informativen Gespräch in Ihrem Steuerbüro in Berlin.

Sie möchten sich als Steuerzahler bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten unterstützen lassen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Steuerbüro in Berlin. Ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Kapitalanleger oder Unternehmer. Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerrelevanten Themen und zeigen Ihnen immer den Weg, auf dem Sie möglichst wenig Steuern zahlen.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns dabei helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.

Das kompetente Team vom Steuerbüro Berlin heißt Sie herzlich willkommen. Wir freuen uns, für Sie tätig werden zu dürfen.