Steuerberatungen

Steuerkanzlei Berlin

Steuerkanzlei Berlin

 

Unsere Steuerkanzlei Berlin bietet Ihnen individuelle Beratungsgespräche an, die komplett auf Ihr Anliegen zugeschnitten sind. Für Unternehmen und Privatkunden ist die Steuerkanzlei Berlin der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Unterstützung in steuerrechtlichen Angelegenheiten benötigen. Wir stehen Ihnen zu allen geschäftlichen sowie privatrechtlichen Fragen mit Kompetenz und qualifiziertem Wissen, das weit über unseren Fachbereich hinaus geht, jederzeit zur Verfügung. Mittels innovativer Vorschläge stellt Ihnen die Steuerkanzlei Berlin attraktive Leistungsangebote vor, von denen Ihre betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren können. Weiterhin vertreten wir von der Steuerkanzlei Berlin unsere Mandanten bezüglich Ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Finanzbehörde oder dem Finanzgericht, wenn es um Informationen über die wirtschaftliche Lage sowie fortlaufenden Einnahmen in schriftlicher Form geht.



Die Steuerkanzlei Berlin erstellt Ihre Steuererklärung:
Steuererklärungen sind für alle Unternehmen sowie steuerpflichtige Privatperson eine Verpflichtung gegenüber der Finanzbehörde. Vonseiten des Finanzamtes wird Ihr Einkommen gegenüber den absetzbaren Ausgaben berechnet und gegebenenfalls Steuern zurückerstattet oder Nachzahlungen gefordert. Die Steuerkanzlei Berlin zeigt Ihnen Wege, wie Sie sich am besten vor allzu hohen Steuernachzahlung schützen können. Denn mit relevanten Angaben über Ihre Investitionen sowie weiteren Ausgaben, worunter auch Belastungen durch Kredite oder Gehaltszahlungen fallen, kann Ihre Steuerlast gesenkt werden. Wir von der Steuerkanzlei Berlin bieten Ihnen jederzeit die neuesten Informationen zum Thema Steuern, da sich unsere Mitarbeiter mit dem aktuellen Steuerrecht bestens auskennen. Als unser Mandant erhalten Sie ausführliche Beratungen über die vielfältigen Möglichkeiten zur Absetzung begünstigter Steuermodelle, die seitens der Finanzbehörden angeboten werden. Wir erstellen Ihre Steuererklärung anhand Ihrer Angaben, die Sie zu Ihren Einkommens- sowie Vermögensverhältnissen und jährlichen Umsatzes dem Finanzamt gegenüber offen legen. Dabei achten wir auf jede Einzelheit, die aus Ihrer jährlichen Steuererklärung das Beste herausholt.



Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Steuerinstrument
Hier geht es um die Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung, die eine genaue Auskunft über Erfolg oder Verlust gibt. Diesen berechneten Abschluss erstellt die Steuerkanzlei Berlin präzise nach Ihren Angaben, da dieser Wert der Finanzbehörde als Grundlage der Besteuerung dient. Wir Stellen in dem jeweils laufenden Geschäftsjahr Ihre ein- sowie ausgehende Dokumente und Rechnungsbelege übersichtlich zusammen und erfasst diese elektronisch unter Einhaltung des Datenschutzes. Für neue Unternehmen, die einer Buchführung- sowie Bilanzpflicht laut Steuerrecht unterliegen, erstellen wir eine Eröffnungsbilanz. Dabei kann Ihnen unsere Steuerkanzlei Berlin auch mitten im laufenden Geschäftsjahr Zwischenabschluss anbieten oder zur Erweiterung der Bilanz Ergänzungen mit aufnehmen. Für Unternehmen, die unter den § 4 Abs. 3 EStG fallen und deshalb nicht bilanzierungspflichtig sind, bieten wir die Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Hierbei wird die ausgearbeitete Steuererklärung von der Steuerkanzlei Berlin mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht dem Finanzamt direkt übermittelt. Die Erstellung einer Bilanz erfolgt immer am Ende eines Geschäftsjahrs, das unabhängig zum Kalenderjahr ist.


Mit der Steuerkanzlei Berlin zur erfolgreichen Buchhaltung
Hier erfahren Sie von uns, welche Art von Buchhaltung Ihr Unternehmen benötigt. Das kann eine Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung sowie Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sein, die Ihre Verbindlichkeiten und Forderungen aufzeichnet oder sich um die Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter kümmert. Gerade für diese laufende Prozesse ist eine übersichtlich erstellte Finanzbuchhaltung unumgänglich. Denn hier reguliert die Steuerkanzlei Berlin sämtliche Buchungsvorgänge, die unterteilt in Einnahmen oder Ausgaben Ihres Betriebes erfasst werden. Aufgrund dieser kontrollierenden Funktionsweise wird die Entwicklung ihres Unternehmertums deutlich in Zahlen ausgedrückt und dabei die Grundlage für eine optimierte Gewinn- und Verlust-Rechnung gebildet. Die Steuerkanzlei Berlin erfasst für Sie regelmäßig die laufenden Buchungen unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Vorgaben. Somit erhalten Sie einen exakten Überblick Ihrer aktuellen Geldmittel. Je nach finanzieller Sachlage besitzen Sie nun die Möglichkeit, über Anschaffungen sowie einer Expansion Ihres Unternehmertums nachzudenken oder im Bedarfsfall zusätzliche Kredite aufzunehmen.


Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Service
Bei laufenden Verwaltungsakt vertritt Sie die Steuerkanzlei Berlin in sämtlichen Angelegenheiten, selbst wenn es zu einer Klage gegenüber der Finanzbehörde kommt. Weiterhin beraten wir Sie bei der Nutzung steuerlich absetzbarer Freibeträge, die bei Schenkungen oder Erbschaften sowie weiteren Vorbereitungen zum Vermögensaufbau anwendbar sind. Hierbei werden Sie von den Fachbereichsleitern der Steuerkanzlei Berlin unterstützt und gleichzeitig mit den für Sie vorteilhaftesten Berechnungsmethode sowie wertvollen Ratschlägen und Tipps versorgt. Außerdem hilft Ihnen ein Mitarbeiter unserer Steuerkanzlei Berlin direkt vor Ort weiter, falls bei Ihnen eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder der Agentur für Arbeit anstehen sollte. Zudem kontrollieren wir Ihren Steuerbescheid auf Korrektheit. Das kann die Addition der Einkünfte sowie getätigten Ausgaben betreffen oder Abweichungen von Zahlenangaben sein. Werden Sonderausgaben, die Ihre persönliche Altersvorsorge betreffen, nicht in der dafür vorgesehenen Höhe anerkannt oder es befinden sich zwischen Steuererklärung sowie Steuerbescheid zu großen Diskrepanzen, werden wir für Sie tätig. In diesen Fällen klärt die Steuerkanzlei Berlin für Sie die Hintergründe des Festsetzungsbetrages und legt gegebenenfalls Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein, damit Ihre Steuererklärung nochmals geprüft wird.



Unsere Steuerkanzlei Berlin berät Existenzgründungen
Denn eine gute Idee allein reicht oftmals nicht aus, um den eigenen Betrieb erfolgreich zu führen. Für diese Aufgabe benötigen Sie Kenntnisse in den betriebswirtschaftlichen Abläufen sowie den organisatorischen und steuerrechtlichen Grundprinzipien. Hierbei unterstützt Sie als Existenzgründungen die Steuerkanzlei Berlin dabei, Ihre Pläne zur Geschäftseröffnung kompetent sowie zielorientiert zu erstellen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen gut strukturierten Businessplan, der unter Umständen auch ein Existenzgründerzuschuss von der Agentur für Arbeit enthalten kann. Spätestens nach der Gründerphase sollten Sie sich mit der Erstellung Ihrer Buchhaltung beschäftigen. Hierbei kann Ihnen unsere Steuerkanzlei Berlin wertvolle Dienste leisten, da wir uns täglich damit befassen, mit einer hervorragend organisierten Finanzbuchhaltung unsere Mandanten kontinuierlich zu entlasten.



Gehaltsabrechnung erledigen wir gerne für Sie
Bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung behält die Steuerkanzlei Berlin sämtliche Termine im Auge. Wir sorgen für die Einhaltung wichtiger Meldefristen an Dritte sowie die pünktliche Übermittlung der Beitragszahlungen zur Krankenkasse. Aktuelle Daten zur Lohnsteuer senden wir der zuständigen Finanzbehörde auf schnellstem Wege zu, damit Fristen eingehalten werden. Unser Team der Steuerkanzlei Berlin übernimmt somit die komplette Verantwortung für die pünktlichen Gehaltszahlungen Ihres Personals und kümmert sich um die statistische Erfassung Ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus beraten wir Sie über die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die der Arbeitsmarkt bereithält. Hier unterscheiden wir zwischen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse, Übergangsbereich und Gleitzone oder Minijobs. Die Steuerkanzlei Berlin nimmt Ihnen gerne im Bereich Personal die Verantwortlichkeit ab und garantiert dabei eine fristgerechte Bearbeitung sämtlicher Vorgänge.