Jahresabschluss in Berlin-Spandau

Jahresabschluss in Berlin-Spandau: Professionell erstellt von der Steuerberatung!

 

Der Jahresabschluss wird von allen bilanzierenden Unternehmern in Berlin-Spandau wie anderswo erstellt. Denn erst dieser Jahresabschluss zeigt, wie hoch der Gewinn im Geschäftsjahr wirklich war. Deshalb legt das Finanzamt der Festsetzung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer auch diesen Jahresabschluss zugrunde. Völlig klar: Das ist ein Fall für die Steuerberatung! Übrigens interessieren sich auch Ihre künftigen Geldgeber und Geldgeberinnen dafür. Denn letzten Endes zeigt der Jahresabschluss, wie erfolgreich Ihr Unternehmen ist.

Als Steuerberatung erstellen wir diesen Abschluss, der auch Bilanz genannt wird, nach der ordnungsgemäßen Buchführung. Sowohl die Aktiva als auch die Passiva fließen ein.


Aktivposten in der Bilanz

In der Steuerberatung verstehen wir unter Aktivposten das Anlagevermögen sowie das Umlaufvermögen. Während das Anlagevermögen dem Betrieb dauerhaft dient, bleibt das Umlaufvermögen nur kurzfristig in Ihrem Unternehmen. Beispiele machen deutlich, worum es sich handelt. Unter Anlagevermögen werden beispielsweise die Anschaffungskosten für Bürogebäude, Fahrzeuge und dergleichen angesehen, die über die Laufzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das sind Werte, die im Unternehmen bleiben und nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden. Wir orientieren uns beim Jahresabschluss in Berlin-Spandau an den amtlichen AfA-Tabellen, die das Bundesfinanzministerium herausgibt.

Unter dem Begriff des Umlaufvermögens fassen wir in der Steuerberatung Vorräte und Waren zusammen, die in den Verkauf gehen. Bei produzierenden Firmen fallen auch die Materialien darunter, die für den Produktionsprozess benötigt werden.

Zu den Aktiva gehören letztendlich auch die liquiden Mittel: Das sind Kassenbestand und positive Bankguthaben.


Passivposten: Eigenkapital und Fremdkapital

Als Steuerberatung wissen wir: Die Passiva gehören nach Finanzrecht in den Jahresabschluss in Berlin-Spandau. Es wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden, wobei es sich beim Eigenkapital um die finanziellen Mittel handelt, die Inhaber und/oder Anteilseigner selbst dem Unternehmen zuwenden. Sie führen eine GmbH? Dann fließen auch Gewinnvortrag und Gewinnrücklage ins Eigenkapital.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und/oder Kreditinstituten sind davon abzugrenzen, hierbei handelt es sich um Fremdkapital. Das konkrete Beispiel dazu, das wir in der Steuerberatung in Berlin-Spandau immer wieder aufführen, ist der Finanzierungskredit, den Unternehmen beispielsweise für größere Investitionen aufnehmen. Das Darlehen erscheint als Passiva im Jahresabschluss. Die Zinsen, die darauf zu entrichten sind, werden als Fremdkapitalzinsen bezeichnet und wir berücksichtigen sie wie jede Steuerberatung gewinnmindernd in der Gewinn-und-Verlustrechnung.

Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns! Als Ihre Steuerberatung in Berlin-Spandau übernehmen wir Ihren Jahresabschluss gerne! Und zwar sowohl die Erstellung als auch die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger, die gesetzlich vorgeschrieben ist.